Basisqualifikation für Pflegekräfte - QN 2 nach § 113c SGB XI (PeBeM)
- Seminarort BiGS Greifswalder Chausse 62
- Startdatum 07.04.2025 - 08:30
- Preis 1050 €
- Anmeldeschluss 28.03.2025 - 23:59
- Kursleiter/inFrau Würfel ,
- Personenanzahl 15, 15
- Teilnahmevoraussetzung Alle
Basisqualifikation für Pflegekräfte - QN 2 nach § 113c SGB XI (PeBeM)
Thema:
Diese Qualifikationsmaßnahme richtet sich an Personen, die als Pflegeassistenten/Pflegehelfer insbesondere in der stationären und ambulanten Kranken- und Altenpflege tätig werden wollen. Ziel ist die Vermittlung grundlegender theoretischer Kenntnisse und praktischer Fertigkeiten für die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen, unter Berücksichtigung zunehmender Mehrfacherkrankungen. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Qualifikationsmaßnahme werden die Anforderungen an angelernte Pflegekräfte entsprechend § 4 der Protokollnotiz zum Rahmenvertrag zur Sicherstellung einer wirksamen und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung der Versicherten in Einrichtungen der vollstationären Pflege (gemäß § 75 Abs. 1 SGB XI) erreicht.
Kursbeschreibung:
“Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist es eine der wesentlichen gesellschaftspolitischen Aufgaben der nächsten Jahre, eine gute und professionelle pflegerische Versorgung zu sichern. Dazu bedarf es einer hinreichenden Anzahl an Pflegefachpersonen und weiteren beruflich Pflegenden. Zu den Rahmenbedingungen einer guten Pflege gehört daher eine qualitativ und quantitativ am Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen ausgerichtete Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen. Damit können bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Arbeitszufriedenheit der beruflich Pflegenden erreicht werden.” (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Konzertierte_Aktion_Pflege/Roadmap_zur_Einfuehrung_eines_Personalbemessungsverfahrens.pdf)
Ziel der Qualifikation
Die Pflege, Begleitung und Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in den Wohngruppen der Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegewohngemeinschaften bzw. durch ambulante Dienste kann nicht allein durch Pflegefachpersonen mit einer mindestens 3-jährigen Ausbildung geleistet werden. Es bedarf
der Mitarbeit von Angehörigen und der zusätzlichen Hilfe durch angelernte Mitarbeitende.
Diese Qualifikationsmaßnahme richtet sich deshalb an Personen, die als Pflegeassistenten/Pflegehelfer*innen insbesondere im Tätigkeitsfeld der stationären und ambulanten Kranken- und Altenpflege tätig werden wollen und hat die Vermittlung grundlegender theoretischer Kenntnisse und praktischer Fertigkeiten für die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen, unter Berücksichtigung zunehmender Mehrfacherkrankungen, zum Ziel.
Das Tätigkeitsspektrum der Pflegeassistenz umfasst Aufgabenfelder aus dem Bereich der körpernahen Assistenz und der Mitwirkung an der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen sowie hauswirtschaftlicher Verrichtungen, die
praxisnah und handlungsorientiert in dieser Ausbildung vermittelt werden. Die Teilnehmenden sollen so die für eine berufliche Anstellung wertvolle Befähigung erlangen, Pflegefachpersonen in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Hospizen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen fachlich kompetent zu unterstützen.
Inhalt der Qualifikation
Modul 1
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz unterstützen
Modul 2
Kommunikation und Beziehungsgestaltung in Pflegesituationen
Modul 3
Menschen bei der Mobilität unterstützen
Modul 4
Menschen bei der Ernährung unterstützen
Modul 5
Mitwirkung im Pflegeprozess und rechtliche Grundlagen
Jedes Modul umfasst 20 Unterrichtseinheiten (UE)
Die Module können ggf. an die Qualifikation zur gesetzlich geregelten Ausbildung zur Pflegeassistenz angerechnet werden.
Die Qualifikationsmaßnahme schließt eine 1. Hilfe-Schulung im Umfang 8 UE ein.
Zusätzlich werden in dieser Qualifikationsmaßnahme die Inhalte entsprechend der „Empfehlungen des Medizinischen Dienstes Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Delegation behandlungspflegerischer Leistungen für Mitarbeitende in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen nach dem SGB V und SGB XI“ (Behandlungspflege) vermittelt. (Modul 6)
Organisation und Ablauf der Qualifizierung
128 UE (á 45 Minuten) theoretischer Unterricht in Seminarform in insgesamt 6 Modulen.
Die Inhalte werden von Medizinpädagogen und Trainern (u.a. Pflegekräfte, Psychologen, Juristen) vermittelt.
Die Qualifizierung wird mit einer praktischen Kompetenzfeststellung abgeschlossen.
Eine Vertiefung um weitere 100 Stunden ist möglich.