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Allgemeine Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Seminare der BIGS - Bildungsinstitut für Gesundheits- und Sozialberufe gGmbH, Greifswalder Chaussee 62, 18439 Stralsund

§ 1 Allgemeines

Die BIGS gGmbH führt kostenpflichtige Fortbildungsseminare für Gesundheits- und Sozialberufe durch, die jedem Interessierten offen stehen. Diese Allgemeinen Anmelde- und Teilnahmebedingungen bilden die Grundlage für die von der BIGS gGmbH angebotenen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluß

1. Die Anmeldung zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen erfolgt schriftlich formlos oder auf den Anmeldeformularen der BIGS gGmbH. Anmeldungen sind möglichst frühzeitig, spätestens bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn vorzunehmen. Durch seine Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über seine Teilnahme an der von der BIGS gGmbH angebotenen Lehrveranstaltung ab.

2. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. 

3. Die BIGS gGmbH bestätigt dem Teilnehmer die Anmeldung. Mit der schriftlichen Bestätigung durch das BIGS kommt ein Schulungsvertrag zustande.

4. Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko und verpflichtet die BIGS gGmbH nicht.

§ 3 Vertragsinhalt und Pflichten der Vertragsparteien

1. Der Schulungsvertrag verpflichtet die BIGS gGmbH, die Fortbildungsveranstaltung so durchzuführen, wie sie in der Seminarbeschreibung angeboten wurde. Geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Die BIGS gGmbH behält sich vor, die Referenten, den Ort und die Zeit der Veranstaltung zu wechseln, so es zur Seminardurchführung erforderlich ist.

2. Die Preise der Veranstaltung schließen neben der Teilnahmegebühr auch die erforderlichen Seminarunterlagen sowie die notwendige Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme ein. Anfallende Fahrtkosten, Hotelkosten und sonstige mit der Teilnahme verbundene Nebenkosten sind in den Teilnahmegebühren nicht inbegriffen und werden vom Teilnehmer selbst getragen.

3. D. Teilnehmende verpflichtet sich, die Veranstaltung zu besuchen und die aus den Anmeldeunterlagen ersichtliche Teilnahmegebühr zu zahlen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

4. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt. Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

5. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer, und des Überweisungsgrundes  auf das in der Rechnung genannte Konto der BIGS gGmbH.
Rückständige Beiträge sind mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinzsatz p.a. zu verzinsen. Bei notwendig werdenden Mahnungen werden Gebühren für Aufwandsentschädigung berechnet. Eine nur zeitweise Teilnahme an dem Fortbildungsseminar berechtigt nicht zur Gebührenminderung.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag

a. Rücktritt des Teilnehmers, pauschaler Schadenersatz

1. D. Teilnehmende kann bis vier Wochen vor Kursbeginn von der Anmeldung gebührenfrei zurücktreten.

2. Der Rücktritt ist der BIGS gGmbH schriftlich per Mailmitzuteilen. Es gilt der Eingang des Rücktritts bei der BIGS gGmbH.

3. Im Falle des Rücktritts eines Teilnehmenden, der weniger als vier Wochen, jedoch spätestens bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bei der BIGS gGmbH eingeht, werden pauschal 50% der vereinbarten Teilnahmegebühr berechnet.

4. Bei später zugegangener Rücktrittserklärung d. Teilnehmenden, bei Nichterscheinen d. Teilnehmenden oder bei Abbruch der Teilnahme muss die volle Teilnahmegebühr entrichtet werden. In diesem Fall erhält d. Teilnehmende die Seminarunterlagen, soweit diese durch d. Dozierende zur Verfügung gestellt worden sind. 

5. Ist d. Teilnehmende an der Teilnahme verhindert, wird ihm*ihr statt des Rücktritts das Recht eingeräumt, ohne Mehrkosten eine Ersatzperson für die Teilnahme an dem von ihm*ihr gebuchten und bestätigten Seminar zu stellen. Die Entrichtung der Teilnahmegebühr ist auch hier fällig, wenn d. neue Teilnehmende an dem gebuchten Seminar nicht teilnimmt.

6. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis möglich, dass ein Schaden sei nicht entstanden oder geringer als die jeweilige Pauschale ist. Der BIGS gGmbH bleibt der Nachweis eines im Einzelfall höheren Schadens möglich.

b. Absage durch das BIGS

1. Die BIGS gGmbH ist berechtigt, bei Krankheit des Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, höherer Gewalt, sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen oder aus anderen wichtigen Gründen das Seminar bis 4 Werktage vor Beginn nach ihrer Wahl ohne Angabe von Gründen abzusagen oder einen Ersatztermin zu bestimmen. Die BIGS gGmbH teilt den Teilnehmenden diese Veränderung unverzüglich mit.

2. Bei Absage der Veranstaltung seitens der BIGS gGmbH wird d. Teilnehmenden die Teilnahmegebühr voll zurückerstattet. D. Teilnehmende hat keinen Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Darüber hinausgehende Ansprüche d. Teilnehmenden bestehen nicht. Insbesondere ist die BIGS gGmbH in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, anderen Aufwendungen sowie von Arbeitsausfall verpflichtet. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

3. Bestimmt die BIGS gGmbH einen Ersatztermin, so teilt sie diesen d. Teilnehmenden unverzüglich mit. D. Teilnehmende hat das Wahlrecht, an der Ersatzveranstaltung teilzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. D, Teilnehmende setzt die BIGS gGmbH unverzüglich davon in Kenntnis, wenn er*sie an dem Ersatztermin teilnehmen möchte. Geht der BIGS gGmbH keine Rückmeldung d. Teilnehmenden zu, so entfällt die Leistungspflicht der BIGS gGmbH. D. Teilnehmenden wird die Teilnahmegebühr voll zurückerstattet. D. Teilnehmende hat dann keinen Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Darüber hinausgehende Ansprüche d. Teilnehmenden bestehen nicht. Insbesondere ist die BIGS gGmbH in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, anderen Aufwendungen sowie von Arbeitsausfall verpflichtet. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§ 5 Haftungsbeschränkung

1. Die Haftung der BIGS gGmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen für unmittelbare und mittelbare Schäden, z.B. Folgeschäden, Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Seminars oder dem Gebrauch der Seminarunterlagen entstehen, ist ausgeschlossen. Für vom Teilnehmenden während eines Seminars eingebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen. Die BIGS gGmbH haftet nicht für Unfälle, Eigentumsverlust, Wegeunfälle jeder Art und sonstige Schadensereignisse zur Person oder Sachen eines Teilnehmenden sowie für den Inhalt der Lehrveranstaltung oder sonstige Schadensverursachung durch den Dozenten.

2. Die Haftung der BIGS gGmbH wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

§ 6 Urheberrechte

Die Urheberrechte an sämtlichen Teilnehmenden- und Seminarunterlagen verbleiben bei der BIGS gGmbH. Das Vervielfältigen und die Weitergabe der Unterlagen sind ohne schriftliche Genehmigung der BIGS gGmbH nicht zulässig.

§ 7 Datenschutz

D. Teilnehmende ist damit einverstanden, dass die BIGS gGmbH personenbezogene Daten d. Teilnehmenden, die zur Anmeldung und Durchführung der Fortbildungsveranstaltungen angefordert werden, in maschinenlesbarer Form speichert und verarbeitet. Die Teilnehmerdaten werden nur zur internen Verwendung, unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt nicht, wenn die BIGS gGmbH von behördlicher Stelle zur Herausgabe der Daten verpflichtet wird.
Die Verwendung der Teilnehmerdaten und die Verarbeitung erfolgen unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes.

§ 8 Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Stralsund.

§ 9 Schlußbestimmungen

1. Nebenabreden zu dem Vertrag wurden nicht getroffen. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis ist nur in Schriftform abdingbar.

2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt im Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

BIGS gGmbH - AGB - Stand 26.12.2024