
Fachweiterbildung Notfallfpflege 26_04
- Seminarort BiGS Greifswalder Chausse 62
- Startdatum 20.04.2026 - 08:30
- Preis 6500 €
- Kursleiter/inFrau Heß ,
- Personenanzahl 15, 15
- Teilnahmevoraussetzung Abgeschlossene Ausbildung in einem gesetzlich geregelten Pflegeberuf mit mindestens 3-jähriger Ausbildung (Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger)
Fachweiterbildung Notfallfpflege 26_04
Kursbeschreibung:
Kaum ein Bereich der stationären und ambulanten Krankenpflege steht wohl in so großer Abhängigkeit von einer qualitativ und quantitativ guten Besetzung des Pflegefachpersonals, wie der Bereich der Notfallpflege. Eine fachgerechte Versorgung vital gefährdeter Patienten sowie Schwerstkranker hängt dabei ganz wesentlich vom Einsatz qualifizierter Pflegefachkräfte ab.
Die Weiterbildung soll Pflegefachkräften (Gesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen) entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugs-wissenschaftlicher Erkenntnisse vertiefte fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen im jeweiligen Fachgebiet zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen mit besonderen Erkrankungen und in besonderen Problemlagen in unterschiedlichen Handlungsfeldern vermitteln.
Die Fortschritte der Medizin sowie die Entwicklung neuer pflegerischer Konzepte und Inhalte werden in dieser Weiterbildung angemessen berücksichtigt.
In der Praxis von Krankenhäusern findet sich zunehmend eine differenzierterer und hochspezialisierter Einsatz der pflegerischen Mitarbeiter in den Bereichen Notfallpflege. Daraus erklärt sich die Notwendigkeit einer stärkeren Differenzierung in der pflegerischen Fachweiterbildung.
Das Konzept der modularisierten Weiterbildung Notfallpflege greift diese Entwicklung auf und bietet neben der spezialisierten Abschlüssen gleichzeitig die Möglichkeit den Abschluss als „Fachpflegerin/Fachpfleger für Notfallpflege“ nach der geltenden landesrechtlichen Verordnung zu erwerben.
Kaum ein Bereich der stationären und ambulanten Krankenpflege steht wohl in so großer Abhängigkeit von einer qualitativ und quantitativ guten Besetzung des Pflegefachpersonals, wie der Bereich der Anästhesie und der Intensivpflege. Eine fachgerechte Versorgung vital gefährdeter Patienten sowie Schwerstkranker hängt dabei ganz wesentlich vom Einsatz qualifizierter Pflegefachkräfte ab.
Die Weiterbildung soll Pflegefachkräften (Gesundheits- und Kinder-/Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen) entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugs-wissenschaftlicher Erkenntnisse vertiefte fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen im jeweiligen Fachgebiet zur eigenverantwortlichen Pflege von Menschen mit besonderen Erkrankungen und in besonderen Problemlagen in unterschiedlichen Handlungsfeldern vermitteln.
Die Fortschritte der Medizin sowie die Entwicklung neuer pflegerischer Konzepte und Inhalte werden in dieser Weiterbildung angemessen berücksichtigt.
In der Praxis von Krankenhäusern findet sich zunehmend eine differenzierterer und hochspezialisierter Einsatz der pflegerischen Mitarbeiter in den Bereichen Intensivpflege und Anästhesie. Daraus erklärt sich die Notwendigkeit einer stärkeren Differenzierung in der pflegerischen Fachweiterbildung.
Das Konzept der modularisierten Weiterbildung Intensivpflege und Anästhesie greift diese Entwicklung auf und bietet neben der spezialisierten Abschlüssen gleichzeitig die Möglichkeit den Abschluss als „Fachpflegerin/Fachpfleger für Intensivpflege und Anästhesie“ nach der geltenden landesrechtlichen Verordnung zu erwerben.
Inhalte (Auszug)
Grundmodul Evidenzbasiertes Handeln im Pflege- und Therapieprozess
- Das eigene Lernen planen, durchführen und evaluieren/reflektieren
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln
- Theoriegeleitet Pflegen
- Aus verschiedenen Rollen heraus im Team zusammenarbeiten
- Die eigene Gesundheit erhalten und fördern
- Qualitätsmanagement im gesundheitlichen Versorgungskontext
- Mit komplexen sozialen und pflegerischen Situationen umgehen
Kernmodul I Intensivpflege
- Allgemeine pflegerische Interventionen bei Menschen aller Altersstufen in Intensivpflegeeinheiten planen und durchführen
- Maßnahmen im Rahmen der Überwachung, Diagnostik und Therapie im interdisziplinären Team wahrnehmen
- Menschen in ihrem Lebenskontext wahrnehmen und in krankheitsbezogenen Problemlagen begleiten
- Die eigene Gesundheit erhalten und fördern
Kernmodul III Neurologie
- intensivmedizinisch relevante Krankheitsbilder im neurologischen und neurochirurgischen Bereich
- Pflegerische Überwachung und Schmerzmanagement
Kernmodul IV Interprofessionelles Arbeiten und evidenzbasierte Beratung
- Abläufe und Netzwerke im Zentrum und interprofessionellem Team verantwortlich mitgestalten
- Behandlungsorganisation im Versorgungskontext gestalten
- Evidenzbasierte Informationen finden und nutzen
Kernmodul VI Grundlagen der Notfallpflege
- Maßnahmen im Rahmen der Überwachung, Diagnostik und Therapie im interprofessionellen Team wahrnehmen
- In Notfallsituationen situationsbezogen und adäquat handeln
- Pflegerische Interventionen im Rahmen der Notfallversorgung
- Überleitungsmanagement
Fachmodul Notfallpflege
- Abläufe in der Notaufnahme strukturieren und organisieren
- Besonderheiten in der psychischen Betreuung, Beratung und Anleitung von Menschen in Notfallsituationen sowie ihrer Bezugspersonen
- Gestaltung der Kooperation in der Notaufnahme
- Aspekte der Durchführung und Bewertung des nichtinvasiven und invasiven Monitorings
- Pflegetherapeutische Maßnahmen in der Notfallversorgung planen, durchführen und bewerten
- Medikamentenmanagement im Rahmen der Notfallversorgung
Zugangsvoraussetzung
Abgeschlossene Ausbildung in einem gesetzlich geregelten Pflegeberuf mit mindestens 3-jähriger Ausbildung (Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Pflegefachperson /-frau /-mann)
Organisation der Ausbildung
Die Weiterbildung erfolgt auf der Grundlagen der im Land Mecklenburg-Vorpommern gültigen "Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachpersonen der Intensivpflege sowie Pflege von Menschen mit Schlaganfall, Anästhesie, neonatologischen und pädiatrischen Intensivpflege, Onkologie, Notfallpflege und für Atmungstherapeutinnen und Atmungstherapeuten (Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegefachpersonen - WPrVO-PFF) vom 27. Juni 2025 (https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-IuAWPrVMV2025rahmen)
Die Fachweiterbildung in der Intensivpflege und Anästhesie enthält:
a) 720 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht
b) mindestens 1 800 Stunden praktische Weiterbildung in definierten Praxisfeldern:
- internistische und neurologische / pädiatrischer und operative
Intensivpflege - Anästhesieabteilung
- Präklinische Notfallversorgung
- Notaufnahme
- mindestens zwei Wahlpraktika, z. B. in Abteilungen der Endoskopie, Dialyse, Funktionsdiagnostik
Sie findet in Seminarblöcken von i.d.R. 3 Tagen im Zeitraum von mindestens 24 Monaten statt.
Für den Beginn eines Kurses setzen wir mindestens 12 Anmeldungen voraus.