Veranstaltungsdetails

Pflegequalität - Qualitätssicherung - Qualitätsprüfung - stat. Pflege

Zielgruppe
alle Pflegefachpersonen
Beschreibung

Im Jahr 2015 wurde die gesetzliche Grundlage zur Qualitätsprüfung in Einrichtungen der Pflege neu gefasst und die Vertragspartner nach § 113 SGB XI aufgefordert, ein neues Qualitätsmessungsinstrument als Ersatz für die Pflegenoten zu entwickeln.

Dazu vergab der Qualitätsausschuss Pflege den Auftrag zur wissenschaftlichen Erarbeitung eines solchen Instruments an das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld und das aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen. Diese haben im September 2018 den Bericht mit Vorschlägen für ein neues Instrument zur Messung der Einrichtungsqualität vorgelegt, woraufhin im Oktober 2019 die schrittweise Umsetzung des neuen indikatorengestützten Qualitätssystems im stationären Bereich begann.

Die Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege wurden also grundlegend verändert. Mit dem neuen Prüfverfahren steht die Versorgungsqualität der BewohnerInnen stärker im Mittelpunkt. Für VerbraucherInnen wird es mehr Transparenz bei den Qualitätsunterschieden der Einrichtungen geben. Seit November 2019 prüfen die Prüfdienste nach dem neuen Verfahren.

Der Abschlussbericht des genannten Projektes enthält auch Vorschläge für ein Prüfinstrument für die teilstationäre Versorgung Tagespflege. Am 01.01.2022 treten die neue Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR) Tagespflege und die Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDV) Tagespflege in Kraft.

Im Bereich der ambulanten Pflege werden die Regelungen zur Qualitätsprüfung und die Veröffentlichung der Qualität derzeit durch die Hochschule Osnabrück und das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege überarbeitet. Der Abschlussbericht, mit möglichen definierten Kriterien und Darstellungsformen, lag bereits vor. Bis zu einer Einführung eines neuen ambulanten Qualiätsbewertungssystems werden die ambulanten Dienste weiter nach der Bewertungssystematik mit Noten geprüft. Allerdings wurden die QPRs in der ambulanten Pflege angepasst und umfassen derzeit die QPR Teil 1a (Ambulante Pflegedienste), die QPR Teil 1b (Ambulante Betreuungsdienste) sowie die QPR Häusliche Krankenpflege (HKP).

Mit der QPR HKP wird seit dem 01.01.2021 ein systematisches externes Monitoring der Qualität von Leistungserbringern, die ausschließlich häusliche Krankenpflege nach dem SGB V erbringen, durchgeführt.

Nach Abschluss der Pilotierung und dessen Auswertung wird der Qualitätsausschuss Pflege die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsdarstellung in der ambulanten Pflege weiterentwickeln und die bestehenden QPRs für die ambulante Pflege (Teil 1a und 1b) ablösen.

In den Seminaren sollen Fragen zum grundsätzlichen Ablauf der Qualitätsprüfungen, zur optimalen Vorbereitung der Pflegeeinrichtungen auf die Qualitätsprüfungen und zur Darstellung der Einrichtungsqualität thematisiert werden.

Zielgruppen:

Alle in Pflegeeinrichtungen tätige Personen (insb. InhaberInnen, Geschäftsführungen, leitende und verantwortliche Pflegefachkräfte und deren Stellvertretungen, Qualitätsbeauftragte und interessierte MitarbeiterInnen)

Programm/Ablauf

09:00 - 16:00

Startdatum und Uhrzeit
05.11.2024
Enddatum und Uhrzeit
05.11.2024
Freie Plätze
Genug
Preis
135,00 €
Referent/in
  • Frau Gaede
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